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Kooperationsvereinbarung

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Ministerin Dreyer und Gesundheitspartner unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Organspende in Rheinland-Pfalz

LZG und Initiative Organspende entwickeln Konzept zur landesweiten Schulkampagne

Gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen will Gesundheitsministerin Malu Dreyer die Organspendebereitschaft erhöhen. Sie unterzeichnete dazu am 26. Oktober 2006 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Vorsitzenden der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., Peter Schöne, dem kaufmännischen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Dr. Thomas Beck, dem Vorsitzenden der Landesärztekammer, Professor Dr. Frieder Hessenauer, und Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt, Vorsitzender des Vorstands der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Mainz. Diese Kooperationsvereinbarung wird zukünftig von einer Projektgruppe mit allen Partnern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit koordiniert und begleitet.

Foto Kootperationsvereinbarung für die Intiative OrganspendeDie Kooperationsvereinbarung zur Organspende unterzeichnen (vlnr):
Dr. Thomas Beck (Deutsche Stiftung Organtransplantation), Peter Schöne (Krankenhausgesellschaft), Gesundheitsministerin Malu Dreyer, SR Dr. Günter Gerhardt ( Landeszentrale für Gesundheitsförderung), D. Frieder Hessenauer (Landesärztekammer), Dr. Dietmar Mauer (Deutsche Stiftung für Organtransplantationen)(ob.re.)

Mit der Kooperationsvereinbarung soll die Spenderquote auf bis zu 20 Spender pro einer Million Einwohner in einem ersten Schritt erhöht werden. Bisher spendeten nur rund 15 Menschen pro eine Million Einwohner in Rheinland-Pfalz ihre Organe nach dem Tod. „Es ist erforderlich, die Anstrengungen im Interesse der Menschen, die dringend auf ein lebensnotwendiges Organ warten, weiter zu verstärken. Das geht nur im Zusammenwirken aller Beteiligten. Die Kooperationsvereinbarung bildet dafür eine gute Grundlage“, sagte die Ministerin.

Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass die Krankenhäuser mit Intensivstation und Beatmungsbetten Patientinnen und Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Mitte als zuständiger Koordinierungsstelle melden. Die DSO wertet diese Daten aus und stellt die Analyse den Krankenhäusern, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Landesärztekammer und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit zur Verfügung. Darüber hinaus sollen laut Kooperationsvereinbarung die Krankenhäuser alle Patientinnen und Patienten, die in Folge einer Hirnschädigung verstorben sind, auf einem Erhebungsbogen erfassen. Die Gründe für eine nicht erfolgte Kontaktaufnahme mit der DSO sowie fehlende Hirntoddiagnostik und andere Gründe, die eine Organspende verhinderten, sollen somit erkannt werden. Die DSO erfasst die von den Krankenhäusern gemeldeten Daten zunächst über einen Zeitraum von zwei Jahren und wertet sie pro Quartal aus. So können Aussagen über die Zahl der möglichen Organspenden im Vergleich zu den tatsächlich realisierten Organspenden getroffen werden.

Nach wie vor unterstützt die DSO intensiv die Krankenhäuser bei der Beurteilung, ob eine Organspende in Frage kommt, bei der Feststellung des Hirntodes, beim Gespräch mit den Angehörigen und koordiniert die Organspende bis zum Transport des Organs in das entsprechende Transplantationszentrum. Die Krankenhäuser führen wie bisher alle Maßnahmen zur Umsetzung einer Organspende bis zur Organentnahme fort. Zusätzlich wird die Akademie für ärztliche Fortbildung regionale Veranstaltungen in Krankenhäusern zu medizinischen, pflegerischen, rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Organspende anbieten, die insbesondere das pflegerische Fachpersonal der Intensiv- und OP-Abteilungen ansprechen soll.

Landeszentrale für Gesundheitsförderung entwickelt Schulkampagne

Die Kooperationsvereinbarung sieht darüber hinaus eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit pro Organspende vor: Der Fokus liegt hierbei auf der Aufklärungsarbeit in den rheinland-pfälzischen Schulen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) gemeinsam mit der „Initiative Organspende Rheinland-Pfalz“ (IOS-RLP) - einem seit 2002 tätigen Zusammenschluss von Organisationen, Institutionen und Selbsthilfeverbänden unter der Leitung der LZG – beauftragt, das Konzept für eine landesweite Schulkampagne zu  erarbeiten. Unter dem Aspekt der Solidarität sollen insbesondere junge Menschen differenziert an das Thema herangeführt werden.

In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien wird das Konzept zunächst den entsprechenden Institutionen, den Schulen und Fachkollegien vorgestellt. Sie sind letztlich die Unterstützer der Kampagne und müssen für das Thema Organspende sensibilisiert und um aktive Unterstützung gebeten werden. Bei der Umsetzung der Schulkampagne bietet die LZG ihre Unterstützung an: mit einem  fachmedizinischen Konzept für verschiedene Unterrichtsbausteine an sowie einer spezifischen (zertifizierten) Lehrerfortbildung, um das Thema umfassend im Unterricht umsetzen können. Den Schulen wird ein speziell für die Zielgruppe junger Menschen entwickeltes Unterrichtsmaterial der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zur Verfügung gestellt. Den Abschluss der Kampagne bilden ein Wettbewerb zum Thema „Organspende“ an den Schulen im Landkreis und ein Informations- und Aktionstag für die Schülerinnen und Schüler.

Die Kampagne möchte die positiven Erfolge der Transplantationsmedizin und der Organspende zum Gesprächsthema werden lassen und Vorurteilen begegnen. Weiterhin will sie zur Enttabuisierung der Organspende beitragen mit dem Ziel, dass in der Familie und im Freundeskreis über dieses wichtige Thema gesprochen wird und die persönliche Haltunge zum Thema Organspende den Familienmitgliedern untereinander bekannt sind.

Ansprechpartnerin in der LZG ist:
Susanne Hilgert ,
Telefon: 06131/20 69 26, Telefax: 06131/20 69 69,
E-Mail-Kontakt